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EU-Förderung für die Landwirtschaft

EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER)

Budget:

Deutschlandweit: Ca. 6,35 Mrd. Euro jährlich für Agrarförderung von 2014 – 2020

Davon:

Ca. 5 Mrd. Euro Direktzahlungen (durchschnittlich 281 Euro / ha) pro Jahr

1,35 Mrd. Euro Fördermittel für die Entwicklung des ländlichen Raumes pro Jahr

ELER-Budget Sachsen 2014-2020: 879 Mio. Euro

Die Landwirtschaft und der ländliche Raum werden durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Aus dem EGFL stammen die Direktzahlungen an die Landwirte, aus dem ELER werden Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung.

Für die Agrarförderung in Deutschland stehen von 2014 bis 2020 jährlich etwa 6,35 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Großteil, ca. 5 Mrd. Euro jährlich, entfällt auf die Direktzahlungen an die Landwirte, gekoppelt an die bewirtschaftete Fläche, nicht an Produktionsmengen. Pro Hektar erhält jeder Landwirt durchschnittlich  281 Euro Einkommensstütze. Im Durchschnitt machen diese Zahlungen rund 40 Prozent des Einkommens der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland aus. An die Direktzahlungen gebunden sind Umwelt- und Tierschutzstandards, die von landwirtschaftlichen Betrieben eingehalten werden müssen.

Seit 2015 greifen zusätzliche Ökologisierungs („Greening“) – Vorgaben wie die Diversifizierung des Anbaus oder der Erhalt von Grünland. Werden die Greening-Vorgaben nicht eingehalten, droht der Verlust von einem Drittel der Direktzahlungen. Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Junglandwirten und kleinen und mittleren Betrieben. In Deutschland werden für die ersten 30 Hektar je 50 Euro mehr Direktzahlungen und für weitere 16 Hektar je 30 Euro mehr gezahlt.

An ELER-Mitteln wird Sachsen zwischen 2014 und 2020 etwa 879 Mio. Euro Fördermittel erhalten. Innerhalb des ELER-Rahmens setzt Sachsen den sog. LEADER-Schwerpunkt um: ausgewählte Regionen können eine eigenständige Regionalentwicklung auf der Basis freiwilliger Kooperationen in den ländlichen Gebieten durchführen.

 

Geschützte landwirtschaftliche Produkte aus Sachsen und Deutschland

Durch drei spezielle Produktsiegel wird die Besonderheit eines regionalen Produktes anerkannt und vor Nachahmung oder Missbrauch von Namen und Bezeichnungen geschützt. In Sachsen ist zum Beispiel der Altenburger Ziegenkäse, der im thüringischen Lumpzig (Altenburger Land) und in Falkenhain bei Wurzen hergestellt wird, durch eine geschützte Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet. Der Meißner Fummel und der Dresdner Stollen besitzen ein Siegel für die geschützte geographische Angabe. Alle Alle drei Siegel bieten den Verbrauchern Orientierung beim Einkauf von Lebensmitteln.

g. U. = geschützte Ursprungsbezeichnung (Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren)
g. g. A. = geschützte geographische Angabe (enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – wird im Herkunftsgebiet durchlaufen)
g. t. S. = garantiert traditionelle Spezialität (traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren)

Alle Lebensmittel mit geschützter geographischer Herkunft in Deutschland auf einen Blick

Lebensmittel mit geschützter geographischer Herkunft