Nächstes EU-Briefing am 04.12.2017: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung
EU-Briefing 4/17 zum Thema: „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Was ändert sich am 25. Mai 2018?“
Das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Normen- und Wertekanons der EU. Der Schutz personenbezogener Daten findet daher seinen festen Platz in der Europäischen Grundrechtecharta. Nicht zuletzt mit Blick auf die rasanten Fortschritte in der Informations- und Kommunikationstechnik und dem damit verbundenen zunehmenden Datenaustausch wurde seit 2012 über eine europäische Datenschutzreform verhandelt, die die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahre 1995 ersetzen sowie das Datenschutzrecht in der EU modernisieren und harmonisieren soll. Die EU-DSGVO, die ab dem 25. Mai 2018 rechtsverbindlich sein wird, wird nicht nur in Fachkreisen als Meilenstein betrachtet.
Im Rahmen unseres nächsten EU-Briefings im sächsischen Landesparlament (Saal 1) wollen wir die neue Verordnung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Welche zentralen Neuerungen sind nach dem 25. Mai 2018 zu erwarten? Wie werden sich die Regelungen der EU-DSGVO auf den digitalen Wandel in unserer Gesellschaft auswirken und besteht die Gefahr, dass sie den Spielraum für innovative Geschäftsmodelle reduzieren werden? Welche Sanktionen drohen bei widerrechtlichem Verhalten? Inwiefern wird sich die Arbeitsweise der deutschen Datenschutzbehörden verändern und kommen neue Kompetenzen hinzu?
Wir freuen uns sehr, dass wir über diese und weitere Fragen mit Sven Hermerschmidt, Leiter des Referats 11 (Nationale Umsetzung Europäischen Datenschutzrechts) bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, diskutieren können. Nutzen Sie die Gelegenheit, über die EU-DSGVO aus erster Hand zu erfahren und mit Personen, die sich beruflich mit datenschutzrechtlichen Themen befassen, ins Gespräch zu kommen.
Selbstverständlich ist es in diesem Kontext interessant, neben der europa- und bundespolitischen Ebene die Situation in unserem Freistaat zu betrachten, weshalb wir uns freuen, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig ergänzend über die Perspektiven der neuen Verordnung mit Blick auf Sachsen berichten wird.
Der zeitliche Ablauf:
- ab ca. 8.30 Uhr beginnen wir mit einem Europafrühstück, bei dem die Gäste bei Kaffee und Hörnchen ihre ersten Kontakte knüpfen und sich austauschen können
- um 9.00 Uhr startet das EU-Briefing. Nach den inhaltlichen Inputs von Herrn Hermerschmidt und Herrn Schurig besteht die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung ist wie immer öffentlich.
Eine Anmeldung beim Geschäftsführer (sachsen(at)netzwerk-ebd.de) ist unbedingt erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine spannende Diskussion.
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