Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V.
Die Krankenhausgesellschaft ist gemäß ihrer Satzung der Förderung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung verpflichtet.
Satzungsgemäß hat sie die Aufgabe, auf „eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken“.
Im Mittelpunkt der Aufgaben steht die Mitwirkung bei der Vertretung der Krankenhäuser und damit der stationär behandelten Patienten gegenüber den anderen Beteiligten im Gesundheitswesen durch Mitarbeit in entsprechenden Gremien und Arbeitsgruppen, die Abgabe von Stellungnahmen und Anregungen zu krankenhausrelevanten Fragen, die Beratung und Unterstützung der angeschlossenen Krankenhäuser, die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches im Bereich des Krankenhauswesens.